| Untertitel |
Im September 1992 gab ein Flensburger Gericht der Schadenersatzklage von Urlaubern gegen ihr Reisebüro statt, weil sie im Hotel auf Behinderte getroffen waren. Einige der Behinderten mußten gefüttert werden. Das Gericht stelte fest, daß sie »das Essen nicht in normaler Weise zu sich nehmen konnten, es lief ihnen aus dem Mund in umgebundene Lätzchen«. Und der Richter folgerte: »Die Kläger konnten ihre Mahlzeiten im Hotel nicht unbeschwert genießen. Der unausweichliche Anblick der Behinderten auf engem Raum bei jeder Mahlzeit verursachte Ekel und erinnerte ständig in einem ungewöhnlich eindringlichen Maße an die Möglichkeiten menschlichen Leidens. Solche Erlebnisse gehören nicht zu einem typischerweise erwarteten Urlaubsverlauf. Sie würden - soweit die Möglichkeit bestünde - vom Durchschnittsreisenden gemieden.« |